Gewerkschaftschronik
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01.12.1974 ZH Kanton
Gewerkschaftliche Rundschau
Personen
Ernst Geiser
Arbeitsgerichte
Gewerbegericht
Volltext
Aus der Praxis eines Gewerbegerichtes. Die Entwicklung der Technik hat im 19. Jahrhundert das Bedürfnis nach gewerblichen Schiedsgerichten geschaffen. Frankreich darf als Ursprungsland dieser Gerichte angesehen werden. Institutionen, die als Vorläufer angesehen werden können, sind bis gegen Ende des Mittelalters nachzuweisen. Vor allem trifft dies zu für das Tribunal commun in Lyon, das Streitigkeiten zwischen den Seidenfabrikanten und ihren Arbeitern schlichtete. Bei uns versuchte man die Einführung von Gewerbegerichten zu umgehen durch den Ausbau des Friedensrichteramtes. 1874 wurden in Neuenburg und Genf in dieser Beziehung Versuche unternommen. Der Friedensrichter sollte die Streitigkeiten zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern entscheiden, dabei musste er für jeden einzelnen Fall zwei Beisitzer zuziehen, die durch die Parteien zu bezeichnen waren. Dieses System bewährte sich jedoch nicht. Eine erste Prüfung der Frage der Einführung gewerblicher Schiedsgerichte in der Gestalt die uns heute geläufig ist, wurde im Kanton Zürich vom kantonalen Handwerker- und Gewerbeverein indirekt veranlasst, indem er im Jahre 1884 eine Eingabe an den Regierungsrat richtete, mit dem Begehren, dass der Einzelrichter zur Erledigung von Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern einen Gewerberichter beiziehen sollte, der jedoch nur beratende Stimme habe. (…). Ernst Geiser, Sekretär SMUV, Zürich.
Gewerkschaftliche Rundschau, Heft 11-12, November-Dezember 1974.
Personen > Geiser Ernst. Arbeitsgerichte. Rundschau, Dezember 1974.
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